Empfehlungen der Leibniz-Gemeinschaft zu Ko-Autorschaften

black and pink Jelly fish

Kürzlich hat das Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft eine „Empfehlung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis bei Koautorschaften“ verabschiedet, die sich an die an den Leibniz-Instituten tätigen Wissenschaftler:innen richtet.

Gemäß der Empfehlung wird allen Wissenschaftler:innen geraten, die konkreten wissenschaftlichen Beiträge der an einem Projekt beteiligten Personen stets schriftlich zu dokumentieren – und zwar auch, wenn das gewählte Journal bzw. Publikationsorgan die differenzierte Angabe der Beiträge nicht fordert. Die Empfehlung zielt damit auf eine präventive Wirkung. Falls es während oder nach einem Projekt zu einem Konflikt kommt (was leider nie ausgeschlossen werden kann), können die Beteiligten und die möglicherweise einbezogene(n) Ombudsperson(en) oder Kommissionen auch nachträglich genauer nachvollziehen, wer welchen wissenschaftlichen Beitrag zum Projekt beigesteuert hat und z.B. für bestimmte Manuskriptteile eine besondere, abgrenzbare Verantwortung trägt. Zwar betont die Empfehlung, dass der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung aller Ko-Autor:innen bestehen bleibt. Jedoch kann es in Einzelfällen, etwa im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens, sehr wichtig sein nachzuvollziehen, wer konkret z.B. bestimmte (fragwürdige) Daten erhoben hat. So müssen Wissenschaftler:innen sich gegenseitig darauf verlassen können, dass zum Beispiel wissenschaftliche Gruppen an einem anderen Standort die Datenintegrität gewährleisten.

Die Empfehlung können Sie auf der Website „GWP und Ombudswesen“ der Leibniz-Gemeinschaft (oder hier als PDF) herunterladen.