Jochen Zenthöfer hinterfragt im FAZ-Artikel „Eine Universität verirrt sich“, ob es zulässig ist, wenn in einer ehemaligen Qualifikationsarbeit, die nachweislich Plagiate enthält, ein Hinweis auf den Titelentzug vermerkt ist – ohne dass auf die nachgewiesenen Plagiate hingewiesenen wird. Er verweist auf das von Herrn Prof. Dr. Rolf Schwartmann im Auftrag des Ombudsman erstellte Rechtsgutachten zu Markierungen von fehlerhaften Arbeiten in Bibliotheken.
Siehe auch unser Beitrag: Rechtsgutachten zur Plagiatsnachverfolgung in Bibliotheken
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