Des Öfteren, und zuletzt auch im Jahr 2015, erreichten den Ombudsman Fragen von Geschädigten zum Thema „Folgewirkung von Plagiaten und Veröffentlichung von Datenfälschungen“: Oft sind plagiierte Texte weiterhin ohne Hinweis auf das Fehlverhalten der Autorinnen und Autoren online verfügbar und der Fehler setzt sich in Zitierungen dieser Texte fort. In diesem Schwerpunktkapitel werden Anstöße dargelegt, wie ein funktionierender Umgang mit Journals und Bibliotheken aussehen kann.
Um Unklarheiten über die Rolle des Ombudsman auszuräumen, beschäftigt sich der Jahresbericht im Kapitel „Einzelfallorientierte Konfliktbearbeitung und allgemeine Beratung“ mit der über die allgemeinen Aufgaben hinausgehenden Arbeit des Ombudsman – und ihren Grenzen.
Wann aus einer Anfrage ein Fall wird, in welchen Fach- und Themengebieten die Anfragen zu verordnen sind und weitere Details der Ombudsarbeit im Jahr 2015 können eingesehen werden.
Ohne die Sicherung absoluter Vertraulichkeit sind Ombudsverfahren nicht möglich, weil eine Vermittlung in Konfliktfällen nur unter dieser Bedingung eine Chance auf eine bestenfalls einvernehmliche und faire Lösung erhält. Wie vorgegangen werden sollte, wenn Beteiligte einen Rechtsanwalt heranziehen, wir im Kapitel „Vertraulichkeit in Ombudsangelegenheiten“ besprochen.
Der Jahresbericht bietet weiterhin Einblicke in die Zusammenarbeit des Ombudsman für die Wissenschaft mit lokalen Ombudspersonen sowie mit nationalen und internationalen Institution in der Ausbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis und der Netzwerkbildung.
Informationen zu Inhalten, Workshops und Resonanz um das Symposium der Ombudspersonen in Deutschland sowie ein Ausblick auf das Jahr 2016 finden sich gegen Ende des Jahresberichts.
Weitere Jahresberichte des Ombudsman finden Sie hier.
Photo by Nathan Dumlao via Unsplash.