GWP-Mustersatzung zur Kodex-Implementierung

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Im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine “Mustersatzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens” verabschiedet. Die Satzung kann auch hier heruntergeladen werden. Der Entwurf wurde von einer Arbeitsgruppe der HRK entwickelt und kann von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen als Muster für eigene Satzungsentwürfe herangezogen werden.

Die Mustersatzung stellt ein mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) abgestimmtes Beispiel für eine GWP-Satzung dar, in der sich alle relevanten Aspekte des DFG-Kodexes “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” (2019) wiederfinden. Es können auch abweichende Formulierungen oder Verfahren aufgenommen werden, welche seitens der DFG-Geschäftsstelle – wie zuvor – jeweils im Einzelfall geprüft werden. So können etwa auch die Passagen, die sich auf die Tätigkeit von Ombudspersonen beziehen, an die Funktionsweise und Größe der jeweiligen Einrichtung angepasst werden (siehe etwa § 19 und § 23). Wichtig ist auch, dass die bisher bereits mit der DFG abgestimmten und verabschiedeten neuen Satzungen selbstredend ihre Gültigkeit behalten.

Weitere Hinweise zur Kodex-Implementierung und auch zur Mustersatzung finden Sie hier auf der Website der DFG in der dritten Ebene des Kodexes (siehe etwa “Gibt es für die Umsetzung der Leitlinien weitere Hilfestellungen?”).

Photo by Lianhao Qu via unsplash.