Jahresbericht 2017

Absolute Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Fairness sind die unerlässliche Grundlage der Arbeit des Ombudsman für die Wissenschaft. Auf die praktische Umsetzung und die genaue Ausformulierung dieser Prinzipien wird deshalb im Jahresbericht 2017 eingegangen.

Von besonderer Wichtigkeit ist das Ergänzungsverhältnis der überregionalen Arbeit des Ombudsgremiums mit der lokalen Arbeit der Ombudspersonen, denn das Ombudsgremium agiert nicht als übergeordnete Revisionsinstanz. Die Modalitäten der Zusammenarbeit, auch der Einbindung von Fehlverhaltenskommissionen können in diesem Bericht nachgeschlagen werden.

Die zunehmende Sichtbarkeit des Themas „Gute wissenschaftliche Praxis“ führte zu einer im Vergleich zum Vorjahr ca. 20 Prozent höheren Anzahl von Anfragen an die Geschäftsstelle des Ombudsman. Genaue Aufschlüsselungen der Anfragen und Fälle nach thematischen Schwerpunkten sowie Fachbereichen finden sich im dritten Teil des Jahresberichts. Auch der Umgang mit den verschieden Arten von Anfragen wird erläutert.

Aus aktuellem Anlass wurde 2017 „Die Bedeutung und der Schutz von Whistleblowern in der Wissenschaft“ als Schwerpunktthema behandelt, um Klarheit im Umgang des Ombudsman mit Whistleblowern, anonymen Hinweisgebenden und eventueller Falschbeschuldigung zuschaffen.

Ein weiteres Thema, das den Ombudsman im Jahr 2017 besonders beschäftigte, sind die Probleme, vor denen Editorinnen und Editoren stehen, wenn sie mit dem Verdacht auf ein Fehlverhalten konfrontiert sind. Lösungsansätze und die „CLUE“ Recommendations of Best Practice werden im Artikel „Wissenschaftliche Journale und Verlage: Probleme und Lösungsansätze im Umgang mit Fehlverhaltensfällen“ behandelt.

Der erste eintägige Workshop des Ombudsman für die Wissenschaft beschäftigte sich mit der Plagiatsnachverfolgung in Bibliotheken, insbesondere mit Lösungsansätzen der uneinheitlichen Kenntlichmachung vonbereits veröffentlichten Plagiatsarbeiten. Gerade die unregelmäßige Weitergabe von Informationen über Entziehungsentscheidungen stellte sich hierbei alsgroßes Hindernis heraus.

Sowohl innerhalb Deutschlands, im Austausch mit lokalen Ombudspersonen, als auch auf internationaler Ebene beteiligte sich der Ombudsman aktiv am Diskurs zur Weiterentwicklung und Etablierung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Erkenntnisse und Fortschritte dieses Prozesses sind nebst Ausblicken auf das anstehende Ombudssymposium 2018 im Jahresbericht zufinden.

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