Wer, wann, wie? Zur Umsetzung des neuen DFG-Kodex

In der Forschung & Lehre 10/19 geht Prof. Dr. Stephan Rixen, Sprecher des Gremiums „Ombudsman für die Wissenschaft“, darauf ein, was es bei der Umsetzung des neuen DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ auf praktischer Ebene zu beachten gilt.

Sie können den Artikel auf der Website “ WIM’O Wissenschaftsmanagement Online“ herunterladen.

Der Kodex muss bis Juli 2021 insbesondere von den Einrichtungen, die weiterhin Fördergelder bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft beantragen möchten, rechtsverbindlich implementiert werden.

Intern abschließend abgestimmte, aber noch nicht formal verabschiedete Entwürfe überarbeiteter Satzungen können vorab zur Prüfung an die Abteilung Wissenschaftliche Integrität der DFG gesendet werden (via gwp@dfg.de). Auch möchten wir Sie bitten, sich mit Fragen zur Auslegung des Kodex an die Abteilung Wissenschaftliche Integrität der DFG zu wenden.

Weitere Informationen zu den Neuerungen im Kodex sowie zur Umsetzung des Kodex finden Sie zudem in einer von der DFG herausgegebenen „Handreichung für die Umsetzung des DFG-Kodex“ (siehe hier) sowie im Artikel “Gute wissenschaftliche Praxis – Der neue Kodex der DFG” von Prof. Stephan Rixen (F&L 09/19).

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