Ombudsman für die Wissenschaft
Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland
Der Ombudsman für die Wissenschaft ist ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetztes Gremium, das allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) bzw. wissenschaftlicher Integrität zur Seite steht. Das Ombudsgremium wird bei seinen Beratungen und Konfliktvermittlungen von einer in Berlin ansässigen Geschäftsstelle unterstützt.
Die Beratungen des Ombudsman sind an den 19 „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (siehe DFG-Kodex 2019) orientiert. Es steht jedem frei, sich entweder an den Ombudsman für die Wissenschaft oder an eine lokale Ombudsperson an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung zu wenden.
Der Ombudsman behandelt alle Anfragen grundsätzlich neutral, fair und strikt vertraulich.
Aufgaben
Beratung
Der Ombudsman berät vertraulich bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität sowie in konkreten Konfliktfällen (auch telefonisch durch die Geschäftsstelle).
Vermittlung
Wir vermitteln bei Konflikten mit Bezug zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) im Rahmen von Ombudsverfahren. Der Ombudsman hilft durch eine an den Regeln der GWP ausgerichtete und lösungsorientierte Konfliktmoderation, führt jedoch keine klassische Mediation durch.
Veranstaltungen
Der Ombudsman organisiert Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis und hält regelmäßig Vorträge über die eigene Arbeit (Anfragen sind jederzeit möglich).
Vernetzung
Der Ombudsman vernetzt sich national und international mit Expertinnen und Experten im Bereich der wissenschaftlichen Integrität. Anhand seiner Einzelfallerfahrung trägt er aktiv zur Weiterentwicklung und Aktualisierung der Empfehlungen zur GWP bei.
Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität. Bei Bedarf berät sie Anfragende zunächst telefonisch. Wie das Ombudsgremium behandeln auch die Mitglieder der Ombudsman-Geschäftsstelle alle Anfragen streng vertraulich.
Werden Anfragen schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht, prüft diese die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie im Anschluss an die Gremiumsmitglieder weiter. Es kommt vor, dass die Geschäftsstelle bei einer E-Mail-Anfrage zunächst Rückfragen zur Klärung des Sachverhalts stellt oder um Belege bittet.

Fanny Oehme, M.Sc.

Michaele Kahlert, M.A.
Das Ombudsgremium
Das Gremium des Ombudsman für die Wissenschaft wird durch den Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzt. Es ist ehrenamtlich tätig. Alle Anfragen werden gemeinsam beraten und alle Einschätzungen gemeinsam getroffen. Es agiert in seinen Beratungen und Vermittlungen unabhängig. Die DFG wird nicht in Ombudsverfahren involviert oder über Verfahrensinhalte informiert.
Die Amtszeit der Mitglieder des Ombudsgremiums beträgt vier Jahre, weitere Amtszeiten sind möglich.
Derzeitiger Sprecher des Ombudsgremiums ist Professor Dr. Eric Steinhauer.

Prof. Dr. Eric Steinhauer (Sprecher)
FernUniversität in Hagen
Rechts- und Bibliothekswissenschaft
MEHR ERFAHREN
Dialogforen zur guten wissenschaftlichen Praxis
In diesem Projekt sollen gemeinsam mit Expert*innen detaillierte Handlungsempfehlungen zu den Themenbereichen Autorschaften, Datennutzung und Datenzugang sowie Plagiate in der Wissenschaft entwickelt werden.
Die Empfehlungen stellen eine Ergänzung zum DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2019) dar und sollen u.a. in der „dritten Ebene“ des Kodex, einer Online-Plattform der DFG, erscheinen. Die Empfehlungen sollen eine Orientierung für Wissenschaftler*innen und Ombudspersonen darstellen und der Konfliktprävention dienen.